Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

94.046 Unlauterer Wettbewerb. Bundesgesetz
Concurrence déloyale. Loi fédérale

Botschaft: 11.05.1994 (BBl III, 442 / FF III, 449)

Ausgangslage

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens ein Paket von Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung vorgestellt. Darin wird die Liberalisierung des Ausverkaufswesens als beispielhaft genannt für Massnahmen, mit denen wettbewerbshemmende staatliche Vorschriften abgebaut werden können.

Nach geltendem Recht ist die Ankündigung und Durchführung eines Ausverkaufs oder einer ähnlichen Veranstaltung bewilligungspflichtig und gewissen zeitlichen und sachlichen Bedingungen unterworfen. Diese Regelung schränkt freie kaufmännische Entscheide ein und behindert wünschbare Anpassungen an die jeweilige Marktsituation. Darüber hinaus erschwert sie den Marktzutritt für neue Produkte und Anbieter, da sich diese ausserhalb der festgelegten Sonderverkaufsperioden nicht mit kurzfristigen Sonderangboten auf dem Markt bemerkbar machen können.

Aus diesen Gründen wird mit der vorliegenden Botschaft eine Vorlage unterbreitet, welche die verwaltungsrechtlichen Ausverkaufsvorschriften im UWG aufhebt. Dabei entsteht kein rechtliches Vakuum, da der Schutz des redlichen Handels und der Konkurrenten sowie jener der Konsumierenden mit dem geltenden UWG und mit der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen ausreichend sichergestellt ist.

Verhandlungen

SR 28.09.1994 AB 1994, 931
NR 15.03.1995 AB 1995, 616
SR 21.03.1995 AB 1995, 350
SR / NR 24.03.1995 Schlussabstimmungen (168:0 / 43:0)

Der Ständerat stimmte der Liberalisierung der Ausverkaufsregelung ohne Diskussion einstimmig zu.

Der Nationalrat verstärkte einzig noch eine Bestimmung zum Schutz der Konsumenten vor Täuschung und hiess das Geschäft ebenfalls einstimmig gut.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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